Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt.

Der Fahrradcode wird u.a. mit einem speziellen Aufkleber am Rahmen befestigt. © ADFC | Philipp-Janssen

Fahrradcodierung

Fahrradcodierung als ein Baustein zum Diebstahlschutz

Fünf Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstählen

  • Eigene Sorgfalt
  • Sichere Schlösser
  • Gute Abstellanlagen
  • Fahrradpass
  • Fahrradcodierung 

Tipp 1 - Eigene Sorgfalt

Alle Maßnahmen gegen den Fahrraddiebstahl sind nutzlos, wenn der Besitzer des Fahrrades die wichtigsten Regeln beim Abstellen seines Fahrrades missachtet. Leichtes Spiel haben Langfinger, wenn das Fahrrad nur über ein fest am Rahmen montiertes Speichenschloss gesichert ist. Denn Diebe können das Rad einfach wegtragen. Diese Schlösser sind zur Sicherung von Fahrrädern nicht geeignet. Auch dünne Ketten oder Spiralschlösser bieten keine ausreichende Sicherung. Grundsätzlich gilt: Kein Schloss bietet hundertprozentigen Schutz vor Diebstahl, vor allem dann nicht, wenn Profis am Werk sind. Achten Sie deshalb besonders darauf, das Fahrrad richtig und sicher zu "parken".Mit ein wenig Aufwand lässt sich auch dem cleveren Klauer die Suppe versalzen. Damit sich die Angst vor dem Verlust des Drahtesels in Grenzen hält, hier die Checkliste zur richtigen Fahrradsicherung:

1. Ist Ihr Fahrrad richtig abgestellt?

Stellen Sie Ihr Fahrrad niemals unüberlegt ab. Die unbelebte Nebenstraße ist genauso schlecht wie die ruhige Abstellanlage. Besser ist ein Standplatz mit großer Personenfrequenz.

2. Ist das Rad an einem festen Gegenstand gesichert?

Schlösser gibt es in allen Preis- und Qualitätsstufen. Wo immer möglich, sollten Sie Ihr kostbares Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss an einen festen Gegenstand anschließen, z.B. mit dem Rahmen an der Abstellanlage, nicht nur mit dem Vorderrad. Hierzu eignen sich Bügelschlösser oder hochwertige Schloss-Ketten-Kombinationen.

3. Haben Sie Ihr Schloss immer dabei?

Das beste Schloss ist chancenlos, wenn es nicht am Fahrrad mitgeführt wird. Manche Hersteller bieten sogar ein Fahrradschloss an, das zusammen mit der Halterung zu einem soliden Gepäckträger wird.

Tipp 2 - Sichere Schlösser

Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser sind tatsächlich geeignet.

1. Wirkt Ihr Schloss abschreckend?

Die kriminelle Energie ist schnell am Ende, wenn schon optisch zu erkennen ist, dass sich ein Klauerfolg nur nach langer Mühe und Arbeit einstellen kann. Je länger der Dieb braucht, um ein Schloss zu knacken, desto größer ist auch das Risiko, dabei erwischt zu werden.

2. Schwachpunkt Schlosszylinder

Immer mehr Profiklauer setzen auf intelligente Spezialwerkzeuge, mit denen sich viele Schlösser mühelos öffnen lassen (Picking). Zahlreiche Fahrradschlösser sind mit sogenannten Tubular-Zylindem (die mit dem runden Schlüssel) ausgestattet. Mit einem einzigen Spezialwerkzeug sind diese Schlösser kinderleicht zu öffnen. Also: Finger weg!

3. Sind Ihre Schlösser zertifiziert?

Nur Top-Sicherungsprodukte aus High-Tech-Materialien mit hochwertigen Schließsystemen bestehen die Tests internationaler Prüfinstitute. Je mehr dieser kleinen Aufkleber oder Symbole auf der Verpackung stehen, desto besser ist es um die Widerstandsfähigkeit der so ausgezeichneten Produkte bestellt.

4. Trend zum Zweitschloss

Sichern Sie Ihr Fahrrad mit zwei Schlössern unterschiedlicher Bauart, z. B. einem Bügelschloss und einem Seilschloss. Profidiebe spezialisieren sich meist auf einen bestimmten Schlosstyp. Haben Sie Fragen? Oder sind Sie sich bei der Anschaffung Ihres Schlosses nicht sicher? Die (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen, Schloss- und Schlüsseldienste und Ihr Fahrradgeschäft sowie der ADFC helfen Ihnen gerne weiter.

Tipp 3 - Gute Abstellanlagen

Gute Abstellanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass man das Fahrrad sicher einstellen kann. Der ADFC hat verschiedene Anlagen getestet und empfiehlt derzeit insgesamt 13 Modelle. Bei ihnen lassen sich der Rahmen UND ein Rad mit einem Schloss am Ständer sichern. Außerdem rollt das Rad nicht weg - auch nicht im beladenen Zustand. Näheres unter www.adfc-bayern.de/abstellanlagen.htm

Tipp 4 - Fahrradpass

Füllen Sie Ihren Fahrradpass (erhältlich bei Ihrem Fahrradhändler oder der Polizei oder beim ADFC) sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen! Um den Verbleib Ihres gestohlenen Fahrrades zu ermitteln, benötigt Ihre Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich Ihr Fahrrad zweifelsfrei identifizieren lässt: die individuelle Rahmennummer sowie die Marke und den Typ Ihres Fahrrades. Alle am deutschen Markt erhältlichen Fahrräder, die der DIN 79100 für Fahrräder entsprechen, tragen eine eingeschlagene oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer.Ihre Rahmennummer finden Sie:

  • am Lenkerkopf oder
  • am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels (rechts oder links) oder
  • auf der Unterseite des Tretlagers oder
  • auf der Gepäckträgerplatte.

Ältere Fahrräder, die nicht nach DIN 79100 gebaut sind, tragen die Rahmennummer auch an anderen Stellen.Bitte beachten Sie: Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus. 

Tipp 5 - Fahrradcodierung

 

Einfacher lässt sich ein aufgefundenes Fahrrad dem Eigentümer zuordnen, wenn dies codiert ist. Die Codierung zeigt sofort, wem ein (geklautes) Rad wirklich gehört. Das Prinzip ist simpel: Auf dem Fahrradrahmen wird ein persönlicher Code angebracht, und zwar entweder mit einer Graviermaschine oder mittels eines Sicherheits-Etiketts. Der Code besteht aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie setzt sich aus Kfz-Kennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßen-Abkürzung, Hausnummer Eigentümer-Initialen und dem Jahr der Codierung zusammen.

Beispiel:

 LA000ERIK27MM09 

Erläuterung:

LA = Stadt/Kreis, hier Landshut

000 = Gemeindekennzahl, hier Stadt Landshut

ERIK = Straßenkennung, hier Erikastraße.

27 = Hausnummer

MM = Initialen Eigentümer, hier Max Muster

09 = Jahr, in dem das Fahrrad codiert wurde

Online Code-Generator

Der Vorteil: Polizei oder Fundamt erkennen per Code sofort den Eigentümer und können ihn im Diebstahlsfall informieren - ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein kann so etwas nicht. Sie wird vom Hersteller ohne jegliches System eingestanzt mit Doppelungen und ohne zentrale Nummernkartei. Bei einem codierten Fahrrad ist es nicht notwendig, dass der Eigentümer die Codenummer weiß, da der Code für die Polizei und die Fundämter selbsterklärend ist.

Auch die evtl. vom Hersteller angebrachte Rahmennummer muss der Eigentümer nicht wissen. Der Code kommt ohne jede Verwaltungsarbeit und ohne jede Registrierung in zentralen Datenbanken, etwa bei der Polizei, aus.

Auch werden Fahrraddiebe durch die gut sicht bare Code-Zeile abgeschreckt.

Fahrradversicherungen (auch über den ADFC abschließbar!) geben häufig Rabatte für codierte Fahrräder.

Wo können Sie Ihr Fahrrad codieren lassen?  

Der ADFC-Kreisverband Landshut plant bei ausreichendem Interesse künftig zumindest die Codierung per Sicherheitsetiketten anzubieten, da diese bei allen Fahrrädern möglich ist (die Gravurcodierung ist bei bestimmten Rahmenmaterialien leider nicht möglich).

Wenn Sie dennoch eine Gravurcodierung wünschen, können wir Ihnen aber Händler oder ADFC-Kreisverbände empfehlen, die diese anbieten. Sie können selbst wählen, für welche Art Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich beraten!

Bei Interesse an unserem Angebot zur Fahrradcodierung besuchen Sie uns bitte auf unserem Radlerstammtisch jeden dritten Dienstag im Monat um 20.00 Uhr im Gasthaus Bayerwald in Landshut.

Bitte achten Sie auch auf die Bekanntgabe von Codierterminen in der örtlichen Presse!

Beim Codiertermin benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • die zum Fahrrad gehörende Kaufquittung (oder Ihre verbindliche Eigentümererklärung)
  • ADFC-Mitgliedsausweis

Kostenbeitrag

Gravur

Etiketten

ADFC-Mitglieder

derzeit nicht verfügbar

2 €

Nichtmitglieder

derzeit nicht verfügbar

5 €

Von den 4 Etiketten werden nur 2 für das Fahrrad benötigt, während die weiteren Etiketten auf Wertgegenstände wie Kameras, Handys, Kunstgegenstände geklebt werden können. Die Etiketten werden auf besonderen Wunsch auch per Post zugesandt.

alle Themen anzeigen
https://landshut.adfc.de/neuigkeit/la-fahrradcodierung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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