Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. vertritt bundesweit die Interessen der Alltags- und FreizeitradlerInnen. Der Verein hat rund 230.000 Mitglieder aller Altersstufen, davon über 33.000 in Bayern.
Interessierte können sich zu allen Themen rund ums Radfahren in den ADFC-Infoläden in allen größeren Städten beraten lassen. Dort erhalten sie auch ausgewählte Fahrradkarten, Bücher und Broschüren und können an Fahrradreparatur-Seminaren teilnehmen. Fahrradflohmärkte und Fahrradchecks ergänzen das Angebot.
Das Fahrrad ist ein vollwertiges Alltagsverkehrsmittel. Ein höherer Radverkehrsanteil am städtischen Verkehr könnte viele Probleme entschärfen – übrigens auch die der AutofahrerInnen und die des Wirtschaftsverkehrs. Radverkehrsplanung muss die unterschiedlichen Bedürfnisse von verkehrsgewandten und ungeübten RadfahrerInnen (z.B. Kindern) ebenso berücksichtigen wie die Ansprüche der FußgängerInnen. Hier liegen die Meinungen von ADFC und Behörden oft auseinander.
Auf Bundesebene hat der ADFC im Rahmen der StVO-Novelle erhebliche Verbesserungen für den Radverkehr festschreiben können. Besonders wichtig: Viele Einbahnstraßen wurden in Gegenrichtung freigegeben und die Radwegebenutzungspflicht gelockert. Auch der Nationale Radverkehrsplan wurde erst nach unermüdlichem Einsatz des ADFC verabschiedet.
Die ADFC-Aktiven vor Ort führen Gespräche mit der Verwaltung und den Beamten und Politikern. Mit konstruktiven Vorschlägen arbeitet der Verein ständig daran, Missstände, die das Radfahren erschweren oder gefährlich machen, aufzuzeigen und zu beseitigen.
Vor einigen Jahren erreichte der ADFC im Nahverkehr die kostenlose Fahrradmitnahme. Die Abstellsituation für Fahrräder hat sich an den Haltestellen inzwischen deutlich verbessert.
Die Aktiven des ADFC arbeiten dafür, dass mehr Menschen öfter ihr Auto stehen lassen und statt dessen das Fahrrad benutzen. Eine gesündere Umwelt, weniger schwere Unfälle sowie Fitness mit Spaß wären nur einige der positiven Folgen.
Der ADFC Bayern ist eine Mitglied im ADFC-Bundesverbandes.
Neben dem Landesverband Bayern gibt es in jedem Bundesland weitere Landesverbände, die sich ihrerseits in Kreis- und Ortsgruppen gliedern. Auf den Seiten des Bundesverbandes www.adfc.de finden Sie eine vollständige Übersicht der einzelnen Gliederungen.
Auf europäischer Ebene ist der ADFC Mitglied im Europäischen Fahrrad-Club (zur Webseite des ECF">European Cyclists Federation, ECF)
Sie suchen ruhige Fahrradrouten, haben Fragen zur Fahrradtechnik oder haben Vorschläge zur Verbesserung des Fahrradverkehrs.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Bayern ist Ihr Ansprechpartner, damit Fahrradfahren Spaß macht und noch komfortabler wird.
In Bayern gibt es mehr als 1000 Aktive in 50 Kreis- und Ortsverbänden im Land, die sich ehrenamtlich im ADFC Bayern zur Förderung des Radverkehrs einsetzen. So bieten die TourenleiterInnen jedes Jahr mehr als 1.500 Radtouren an. Andere engagieren sich in der Verkehrspolitik. RadlerInnen, die nicht immer allein fahren möchten, fahren bei den regelmäßigen Radtouren der Gliederungen mit, treffen sich zum Radlerstammtisch oder gehen zusammen mit anderen ADFC-Mitgliedern auf Radreisen.
Der Kreisverband ist eine Gliederung des ADFC-Landesverband Bayern, die für die lokalen konkreten Bedürfnisse aller Radfahrer*innen aktiv ist:
Der Kreisvorstand koordiniert die Arbeit des ADFC vor Ort. Der Kreisvorstand wird von den Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren auf einer Mitgliederversammlung gewählt.
Er besteht aus den beiden Kreisvorsitzenden, der Schatzmeisterin, Schriftführerin und 2 Beisitzern. Gewählt/beauftragt sind ebenso 2 Revisoren/Kassenprüfer (v.l.n.r):
Sie planen eine Fahrradtour und möchten beraten werden? Oder haben ein verkehrsrechtliches Problem? Möchten Sie Ihr Fahrrad codieren lassen?
Unsere Geschäftsstelle befindet sich in der
Altstadt 105
84028 Landshut
Die Geschäftsstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet!
Bitte melden Sie sich bei Roswitha Keil unter Telefon +49 163 2501081
oder nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf unter kontakt [at] adfc-landshut.de.
Den ADFC in Landshut kann man auch beim Stammtisch kennenlernen / ansprechen / kontaktieren.
Wir treffen uns an jedem 2. Mittwoch im Monat ab 19:00 Uhr im Lokal "DIE ZENTRALE ZUM RIEBLWIRT".
Der ADFC als Interessenvertretung für alle Radfahrer*innen setzt sich auch aktiv für Verbesserungen im Radverkehr in Stadt und Landkreis Landshut ein. Im Verkehrssenat der Stadt Landshut hat der ADFC einen beratenden Sitz und kann die Politiker*innen bei den fahrradpolitischen Entscheidungen fachlich unterstützen.
Dem Arbeitskreis Verkehr gehören folgende aktive ADFC-Mitglieder an:
Weil es unser Hauptanliegen ist, die Menschen für das Thema Fahrrad zu begeistern, veranstalten wir regelmäßig Fahrradtouren. Bei der Erstellung des jährlichen Tourenprogramms achten wir sorgfältig darauf, dass für jeden Geschmack etwas dabei ist: von der leichten, familiengerechten Tour bis zur sportlichen Radtour mit 100km und deftigen Anstiegen.
Die geplanten Touren finden sie auf der Startseite im Bereich Radtouren.
Egal wie gemütlich oder anstrengend die Tour wird, unsere Tourenleiter*innen führen Sie sicher über die gewählte Strecke und sorgen dafür, dass Sie wieder sicher daheim ankommen.
Sie suchen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung? Dann engagieren Sie sich bei uns, im Kreisverband Landshut / Dingolfing-Landau des ADFC!
Bei uns treffen Sie hoch motivierte Radlerinnen und Radler, die in unterschiedlichen Arbeitskreisen ein gemeinsames Ziel verfolgen: Mehr Menschen für das Radfahren zu begeistern und dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen dafür besser werden.
Das Verfolgen unseres gemeinsamen Zieles verbindet uns. Wir unterstützen uns gegenseitig und wir haben viel Spaß zusammen. Bringen Sie Ihr ehrenamtliches Engagement bei uns ein - es lohnt sich!
Unter anderem würden wir uns Unterstützung in folgenden Bereichen wünschen:
Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Und keine Angst: Wo erforderlich, werden Sie in die Materie eingearbeitet, es stehen immer erfahrene Aktive zur Seite. Auch den zeitlichen Umfang, mit dem Sie sich einbringen können, bestimmen Sie selbst! Ob Sie bei einzelnen Aktionen aushelfen oder regelmäßig dabei sein wollen: Sie sind immer willkommen!
Wenn Sie jetzt Lust haben, irgendwo mitzuhelfen oder sich einzumischen, sich über einzelne Aktivitäten näher informieren oder einfach einmal hinein schnuppern möchten, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir kommen gerne auf Sie zu!
Telefon +49 163 2501081 oder per E-Mail an kontakt [at] adfc-landshut.de.
Der ADFC kooperiert lokal (fall-/projektbezogen) mit allen Organisationen, die bezüglich der Fahrradpolitik weitgehend identischen Ziele haben um mehr man/women-Power zu bündeln.
Wiederkehrende Partner sind dabei zusätzlich zu den hier aufgeführten: klimaplan, repaicafe, extinction rebellion, wärmewende....
Der Stammtisch wird zum Austausch mit diesen Organisationen gemeinsam durchgeführt.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Altstadt 105
84028 Landshut
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.