Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Landshut / Dingolfing-Landau

Seitenabstand beim Überholen in der Ortschaft

Seitenabstand beim Überholen in der Ortschaft © Polizei NRW Köln 2020

Seitenabstand beim Überholen innerorts

Seitenabstand = Überholverbot (?!)

In engen Straßen ohne Fahrradweg ist ein Überholen von Fahrrädern durch ein KFZ faktisch verboten. Das Bild der Polizei Köln veranschaulicht dies deutlich.

https://koeln.polizei.nrw/seitenabstand

Ein sicheres und stressfreies Fahren ist für alle Beteiligten nur mit ausreichendem & separiertem Raum für alle Verkehrsteilnehmer gegeben: Fußwege + Radwege / Fahrradstraßen + KFZ-Straßen

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https://landshut.adfc.de/neuigkeit/seitenabstand-beim-ueberholen-innerorts

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