
Seitenabstand beim Überholen in der Ortschaft © Polizei NRW Köln 2020
Seitenabstand beim Überholen innerorts
Seitenabstand = Überholverbot (?!)
In engen Straßen ohne Fahrradweg ist ein Überholen von Fahrrädern durch ein KFZ faktisch verboten. Das Bild der Polizei Köln veranschaulicht dies deutlich.
https://koeln.polizei.nrw/seitenabstand
Ein sicheres und stressfreies Fahren ist für alle Beteiligten nur mit ausreichendem & separiertem Raum für alle Verkehrsteilnehmer gegeben: Fußwege + Radwege / Fahrradstraßen + KFZ-Straßen